AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen BÜK / AGB- BÜK:

1 Geltungsbereich

1.1 Alle Leistungen werden ausschließlich auf diesen Grundlagen erbracht. Die AGB-BÜK gelten auch ohne nochmalige Vereinbarung für künftige Verträge. Abreden, die diese Bedingungen ändern oder ergänzen, Nebenabreden sowie Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, sind nur wirksam, wenn sie von der BÜK Büchele-Kunsttransporte UG schriftlich bestätigt werden.

1.2 Bei der Behandlung von Kunstgegenständen und Sammlerstücken aller Art (nachfolgend Objekte genannt) gelten für alle Aufträge die AGB-BÜK. Hierzu zählen z.B. auch Vereinbarungen als selbständige Verträge über das Auf- und Abhängen von Kunstobjekten, das Auf- und Abbauen sonstiger Objekte, das Verpacken und Auspacken, Verladen und Entladen, Befördern und die Lagerung von Objekten, über die Nachnahme, über Zollbehandlungen, über Kurierdienstleistungen und das Besorgen von Transport- und Sachversicherungen.

1.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese AGB-BÜK mit seinen Vertragspartnern z.B. dem Absender, Empfänger oder Eigentümer des Objektes im Verhältnis mit der BÜK Büchele-Kunsttransporte UG zu vereinbaren und hierüber seinen Transportversicherer zu informieren.

2 Angaben des Auftraggebers

2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die BÜK Büchele-Kunsttransporte UG bei Auftragserteilung schriftlich über Adresse, Anzahl, Maße und Gewicht, Verpackung, Inhalt und Art, Eigenschaften, Wert und Versicherung der Packstücke sowie die örtlichen Begebenheiten am Abhol- und Zielort zu informieren.

2.2 Falsche oder unterlassene Angaben fallen dem Auftraggeber zur Last auch wenn diesen kein Verschulden trifft, es sei denn, die Unrichtigkeit war offenkundig und bei Auftragserteilung bekannt.

3 Haftung

3.1 Bei Aufträgen mit Auslandsberührung ist BÜK Büchele-Kunsttranporte UG zur Vereinbarung der üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt. Wenn und soweit ein Schaden durch einen ausländischen Partner verursacht wird, bestimmt sich die Haftung von BÜK Büchele-Kunsttransporte UG nach den mit diesen ausländischen Unternehmen vereinbarten vertraglichen Bestimmungen.

Eine weitergehende Haftung für BÜK Büchele-Kunsttransporte UG besteht nur, wenn und soweit der Schaden auf der schuldhaften Verletzung einer eigenen Sorgfaltspflicht beruht.

3.2 Im Übrigen haftet die BÜK Büchele-Kunsttransporte UG für das Verhalten von eigenen Mitarbeitern und zur Erfüllung eingesetzter Dritter wie für das eigene Verhalten.

4 Haftungsausschlüsse

BÜK Büchele-Kunsttransporte UG ist von der Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, befreit, wenn und soweit der Schaden durch eine nicht von ihr verschuldete Weisung des Auftraggebers oder eines Verfügungsberechtigten oder durch Umstände, die sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abwenden konnte, verursacht worden ist.

5 Haftungsbeschränkungen

Soweit zwingende Bestimmungen (Ziffer 3.2) nicht entgegenstehen und vorbehaltlich der Regelung in

Ziffer 5.7 ist die Haftung von BÜK Büchele-Kunsttransporte UG, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt beschränkt:

5.1 Die Haftung für Güterschäden ist begrenzt auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm brutto des beschädigten oder in Verlust geratenen Kunstgegenstandes oder auf einen Betrag von EURO 1.100,00 je Kubikmeter des Beschädigten oder in Verlust geratenen Gegenstandes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

5.2 Bei Überschreitung der Lieferfrist hat BÜK Büchele-Kunsttransporte UG – ohne weiteren Schadenersatz- eine Entschädigung für den nachgewiesenen schaden bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Entgeltes zu leisten.

Eine Überschreitung der Lieferfrist liegt vor, wenn das Gut nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeliefert worden ist oder, falls keine Frist vereinbart worden ist, die tatsächliche Beförderungsdauer unter Berücksichtigung der Umstände die Frist überschreitet, die einem sorgfältigen Frachtführer vernünftigerweise zuzubilligen ist.

5.3 Werden Kunstobjekte, die Gegenstand des Vertrages sind, dem Empfänger ohne Einziehung der nach dem Vertrag vereinbarten Nachnahme ausgeliefert, haftet BÜK Büchele-Kunsttransporte UG dem Auftraggeber für den daraus entstehenden Schaden, jedoch nur bis zur Höhe des Betrages der Nachnahme.

5.4 Für andere als die in Ziffer5.2 und 5.3 dieser Vertragsbestimmungen genannten reinen Vermögensschäden ist die Haftung begrenzt auf das vertraglich vereinbarte Entgelt.

5.5 in jedem Fall ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf den vom Auftraggeber angegebenen Wert der Kunstobjekte, die Gegenstand des Schadens sind, begrenzt.

5.6 der Auftraggeber kann gegen gesondertes Entgelt höhere als die in Ziffer 5.1 bis 5.5 dieser Vertragsbestimmungen geregelten Höchstbeträge schriftlich im Vertrag vereinbaren.

BÜK Büchele-Kunsttransporte UG besorgt die Versicherung des Kunstobjektes, z.B. eine Transport-oder Lagerversicherung, nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung unter Angabe der Versicherungssumme und der zu deckenden Gefahren. Im Zweifel entscheidet die BÜK Büchele-Kunsttransporte UG nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang der Versicherung und schließt sie zu marktüblichen Bedingungen ab. Für die Versicherungsbesorgung steht der BÜK Büchele-Kunsttransporte UG eine besondere Vergütung und Ersatz ihrer Auslagen zu.

5.7 Die in Ziffer 4 und 5 der ABG-BÜK vorgesehenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten für jeden Anspruch gegen die BÜK Büchele-Kunsttransporte UG in Bezug auf Kunstobjekte die Gegenstand des BÜK Büchele-Kunsttransporte UG erteilten Auftrages sind, auf welchen Rechtsgrund der Anspruch auch beruht. Auf die in den ABG-BÜK geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen können sich auch die Bediensteten der BÜK Büchele-Kunsttransporte UG, sowie Personen, für die die BÜK Büchele-Kunsttransporte UG haftet, berufen, es sei denn, sie haben den Schaden durch Vorsatz oder durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt.

Die Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung, soweit ein Schaden durch Vorsatz oder grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen in leitender Funktion und/oder durch vorsätzliche oder grob schuldhafte Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten verursacht wurde. Der Nachweis des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens obliegt dem Anspruchsteller.

Diese Regelung gilt nicht als Vereinbarung anderer Hafthöchstbeträge im Sinne von Artikel 25 Montrealer Übereinkommen.

5.8 Der Auftraggeber hat die BÜK Büchele-Kunsttransporte UG von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund einer vertragswidrigen Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers gegen die

BÜK Büchele-Kunsttransporte UG geltend gemacht werden.

6 Ablieferung und Reklamation

6.1 Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, darf die Ablieferung mit befreiender Wirkung an jede zum Geschäft oder Haushalt gehörige, in den Räumen des Empfängers oder in den vertraglich vereinbarten Empfangsräumen anwesende erwachsene Person erfolgen.

6.2 Ist bei der Ablieferung ein Schaden äußerlich am Kunstobjekt erkennbar, hat der Empfänger diesen unter Angaben konkreter Art über den Verlust oder die Beschädigung in einer von beiden Seiten zu unterzeichnenden Empfangsbestätigung festzuhalten. Äußerlich nicht erkennbare Schäden hat der Empfänger unverzüglich – spätestens sieben Tage nach Ablieferung – schriftlich anzuzeigen. Die Nachweispflicht trifft den Anspruchsteller.

7 Zahlung, Pfandrecht, Verjährung

7.1 Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt, ohne das es einer Mahnung oder sonstiger Voraussetzungen bedarfst, spätestens 10 Tage nach dem Zugang der Rechnung ein. Die

BÜK Büchele-Kunsttransporte UG darf im Falle des Verzuges Zinsen in Höhe von 10% ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges und die ortsüblichen Spesen berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der BÜK Büchele-Kunsttransporte UG vorbehalten.

7.2 Von Frachtforderungen, Beiträgen, Zöllen, Steuern und sonstiger Abgaben die an die

BÜK Büchele-Kunsttransporte UG, insbesondere als Verfügungsberechtigte oder als Besitzer fremden Gutes gestellt werden, hat der Auftraggeber die BÜK Büchele-Kunsttransporte UG auf Aufforderung sofort zu befreien.

7.3 Gegenüber vertraglichen, dieser Vereinbarung unter fallenden Ansprüchen und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder titulierten Gegenansprüchen fällig

7.4 Die BÜK Büchele-Kunsttransporte UG hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die ihr aus den dieser Vereinbarung an den Auftraggeber zusteht, ein Pfandrecht und ein Zurück-Beinhaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Begleitpapiere. Ist der Auftrag im Verzug , kann die BÜK Büchele-Kunsttransporte UG nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in ihrem Besitz befindlichen Gütern und Werten so viel, wie nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedung erforderlich ist, ohne weiteren Förmlichkeiten verkaufen. Der formlose Verkauf kann auch dann erfolgen, wenn sich der Auftraggeber trotz durchgeführter Nachforschungen nicht ermitteln lässt. Für den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann die

BÜK Büchele-Kunsttransporte UG die übliche Verkaufsprovision vom Brutto Erlös berechnen.

7.5 Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr.

Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis des Berechtigten von dem Schaden spätestens jedoch mit der Ablieferung des Kunstobjekts. Ist das Gut nicht abgeliefert worden, beginnt die Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen.

8 Schlussbestimmungen

8.1 Für diese Vertragsbestimmungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber, Empfänger oder Anspruchsteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetz Buches (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen ist, ist der Betriebssitz von BÜK Büchele-Kunsttransporte UG Erfüllungsort und das Gericht, in dessen Bezirk sich der Betrieb befindet, ausschließlich für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten zuständig.

8.3 Sollte eine Bestimmung der AGB-BÜK oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht Berührt.

8.4 Abweichungen der AGB-BÜK bedürfen der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

BÜK Büchele-Kunsttransporte UG – Geschäftsführer Martin Büchele – HRB 754582